Das klang ja in den Nachrichten wirklich ganz spannend, und wirklich alle haben darüber berichtet: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes sollen die EU-Gesetze zum Umgang mit der Biotechnologie neu geregelt werden. Im Kern ging es um die Klage eines Imkers, der nicht hinnehmen wollte, dass Import-Honig eine Verunreinigung mit Substanzen von gentechnisch veränderten Pflanzen aufweisen. Das ist soweit ganz verständlich und man könnte nun darüber streiten, ob damit einer die Welt retten wollte, indem er sie vor Spuren gentechnisch veränderten Materials befreit. Oder ob er sich vielleicht nur unliebsame Konkurrenz vom Hals halten wollte.

Tatsache ist wohl, dass sich alle Experten darin einig sind, dass diese gentechnische bedingten Verunreinigungen fast nur im Ausland vorkommen. Werden solche Spuren nachgewiesen, darf der Honig nicht mehr in den Handel gelangen und muss „entsorgt” werden. In zahlreichen Berichten kann man heute nachlesen, dass es sich in Deutschland bei rund 80 Prozent des angebotenen Honigs um Importware handelt – und zum größten Teil ist in den Herkunftsländern die Verbreitung genveränderter Pflanzen weiter fortgeschritten als bei uns.

Was passiert nun, wenn doch in einem Honig gentechnisch veränderte Substanzen nachgewiesen werden? Wahrscheinlich, so wird vermutet, klagt dann der Imker beim Verursacher auf Schadenersatz. Inwiefern (und wann) er bei Agrar-Großbetrieben und / oder Konzernen damit Erfolg haben wird, muss man abwarten. Schließlich wächst nun auch der sogenannte „Sicherheitsabstand” bei Anpflanzungen gentechnisch veränderter Pflanzen von 150 Metern fast aufs Unendliche: Bienen haben zwar keine unbeschränkten Aktionsradius, eingrenzen lassen sie sich aber auch nicht.

Und was passiert, wenn nun doch ein deutscher Imker solche Substanzen in seinem Honig findet? Wer muss den Nachweis über die Reinheit leisten: Der Imker durch Beprobung aller Waren, oder nur angezeigte Erzeuger oder alle ausländischen Erzeuger?

Das klingt zumindest spannend und vermittelt den Eindruck, als seien die deutschen Erzeuger absolut sicher, dass ihre Bienen-Völker entweder nie mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Kontakt kommen – oder aber sie können sich an den Verursachern schadfrei halten.

Viele kritische Verbraucher werden sich zunächst mal freuen: keine Gentechnik-Folgen mehr beim Honigkonsum. Wie sich das entwickelt, wenn Unternehmen gleichzeitig Genehmigungen bekommen für den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen – und wenn es nur zu Versuchszwecken ist – das muss man abwarten. Aber wenn wirklich die Verbraucher und die Gesetzgebung das alles genau so wollen, dann wird man die Entscheidungen der Politik für die sogenannte „grüne” Gentechnik überdenken müssen.